Finanzierte Sammelklage gegen das Lkw-Kartell
Wir fordern Ihr Geld zurück
Ihr Anspruch auf Schadensersatz
ohne Kostenrisiko und Aufwand
berichtet in
Unsere erste Sammelklage mit insgesamt 15.000 Lkw ist seit 2021 in Amsterdam vor Gericht anhängig. Informationen zum Stand des Verfahrens finden Sie weiter unten.
Gleichzeitig setzen wir derzeit eine zweite Sammelklage gegen das Lkw-Kartell auf. Dies ist möglich, da der Europäische Gerichtshof am 1.Februar 2024 bestätigt hat, dass auch der Hersteller Scania am Lkw-Kartell beteiligt war. Daher können Unternehmen, die zwischen 1997 und 2013 in der EU Lkw (ALLER Marken, nicht nur Scania) erworben haben, aber bislang noch nicht tätig geworden sind, sich unserer zweiten Sammelklage anschließen.
Ihr Schadensersatz
Im Erfolgsfall mehr als 10.000 Euro pro Lkw möglich.
Kein Kostenrisiko
Unsere Sammelklage wird zu 100% vorfinanziert. Die Teilnehmer tragen keinerlei Kostenrisiko.
Kein Aufwand
Der gesamte Prozess wird durch uns für Sie geführt. Die Teilnehmer haben keinen Aufwand.
Überblick
Hintergrund
Die großen europäischen Lkw-Hersteller haben nach den Feststellungen der Europäischen Kommission von 1997 bis 2011 ein rechtswidriges Kartell betrieben. Es spricht daher viel dafür, dass alle Unternehmen, die in diesem Zeitraum (bzw. wegen Kartellnachwirkungen auch darüber hinaus) schwere oder mittelschwere Lkw der Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault, DAF, Iveco oder Scania gekauft oder geleast haben, zu hohe Preise gezahlt haben. Diesen Unternehmen dürften daher erhebliche Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller zustehen, die sich auf mehr als 10.000 Euro (zzgl. Zinsen) pro Lkw belaufen können.
Unsere erste Sammelklage in den Niederlanden
Im Jahr 2021 haben wir eine erste Sammelklage über ca. 15.000 Lkw gegen das Lkw-Kartell in den Niederlanden bei Gericht eingereicht. Das Gericht in Amsterdam gilt als eines der erfahrensten für kartellrechtliche Schadensersatzverfahren in der Europäischen Union. Im Lkw-Kartell sind dort bereits zahlreiche Klagen über insgesamt mehrere 100.000 Lkw anhängig.
Unsere zweite Sammelklage
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 1. Februar 2024 bestätigt, dass auch Scania am Lkw-Kartell beteiligt war. Da während des laufenden Verfahrens in Luxemburg die Verjährung der Schadensersatzansprüche gehemmt war (und sie daher erst seit dem 1. Februar 2024 wieder läuft), können wir daher nun eine zweite Sammelklage gegen das Lkw-Kartell aufsetzen. Teilnehmen können dabei die Erwerber von Lkw in der EU im Kartellzeitraum 1997 bis 2011 (sowie in einem Nachlaufzeitraum bis längestens 2013) - und zwar unabhängig von der Marke der erworbenen Lkw (also NICHT nur Scania), da jeder Kartellbeteiligte für den durch das gesamte Kartell verursachte Schaden haftet.
Für mehr Informationen über die Teilnahme an unserer zweiten Sammelklage können Sie sich hier registrieren.
Kein Kostenrisko
In unseren Sammelklagen übernimmt unilegion stets alle Verfahrenskosten und das gesamte Verfahrensmanagement.
Lediglich im Erfolgsfall erhält unilegion eine Provision sowie eine (anteilige) Erstattung der Verfahrenskosten. Für die Unternehmen, die sich der Sammelklage angeschlossen haben, besteht in jedem Fall keinerlei Kostenrisiko.
Unser Angebot
Stand unserer ersten Sammelklage
gegen das Lkw-Kartell
Unsere erste Sammelklage wird von der Rechtbank in Amsterdam in der sog. vierten Welle von Schadensersatzklagen gegen das Lkw-Kartell verhandelt. Aktuell erwarten wir, dass das Gericht in der ersten Welle im Jahr 2024 ein Urteil dem Grunde nach (d.h. über das „Ob“ eines Schadensanspruchs der Lkw-Käufer) fällen wird, so dass die Verfahren der ersten Welle dann anschließend in das Betragsverfahren (d.h. über die Höhe der Schadensersatzansprüche) übergehen werden.
Wir gehen davon aus, dass anschließend auch in unserer vierten Welle zügig, d.h. im Jahr 2024 eine Entscheidung dem Grunde nach ergehen kann, so dass auch unsere erste Sammelklage in das Betragsverfahren eintreten kann. Vor diesem Hintergrund erwarten wir derzeit einen Abschluss unserer ersten Sammelklage im Jahr 2025 oder 2026. Sollten die Kartellanten gegen ein für uns positives Urteil in Berufung gehen, kann sich der Abschluss um weitere zwei Jahre verzögern. Gleichzeitig ist es aber auch möglich, dass das Verfahren vorzeitig durch Vergleichsverhandlungen mit den Kartellanten (d.h. durch eine freiwillige Schadensersatzzahlung) abgeschlossen werden kann.
In jedem Fall führt eine verlängerte Verfahrensdauer allerdings auch zu einem höheren Erlös für unsere Teilnehmer, da der ursprüngliche Schaden mit jedem Jahr des Verfahrens weiter (erheblich) verzinst wird.
Aufgrund prozessualer Anordnung durch das Amsterdamer Gericht können wir unsere Klage seit Ende Dezember 2021 nicht um weitere Teilnehmer bzw. Lkw erweitern. Allerdings setzen wir derzeit eine zweite Sammelklage auf, für die Sie sich registrieren können, wenn Sie bislang noch nicht tätig geworden sind.
Das Lkw-Kartell
Die Europäische Kommission hat mit zwei Entscheidungen vom Juli 2016 und September 2017 Rekordbußgelder in Höhe von insgesamt ca. 3,8 Mrd. Euro gegen die großen europäischen Lkw-Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania verhängt.
Nach den Feststellungen der EU-Kommission hatten die Hersteller in den Jahren 1997 bis ca. Anfang 2011 kartellrechtswidrige Absprachen über Preise und Bruttopreiserhöhungen betreffend die von ihnen hergestellten und verkauften schweren und mittelschweren Lkw im europäischen Wirtschaftsraum getroffen. Überdies trafen die Kartellanten Absprachen über den Zeitplan und die Kostenweitergabe der Emissionsschutzstandards Euro 3 bis 6.
MAN hatte das Kartell als Kronzeuge aufgedeckt. Bis auf Scania haben alle Lkw-Hersteller die Vorwürfe eingeräumt.
Die Stiftung
Die unilegion Truck Claims Stiftung ist eine niederländische Organisation mit Hauptsitz in Amsterdam. Die Stiftung wurde gegründet, um Schadensersatzansprüche (“Claims”) von Lkw-Käufern als Folge des Lkw-Kartells gerichtlich oder außergerichtlich zu erwirken.
Wir arbeiten in enger Abstimmung mit europäischen Wirtschafts- und Industrieverbänden zusammen, um so eine breite Allianz zu bilden.
Es haben sich rund 750 Unternehmen der Sammelklage der Stiftung angeschlossen.
Nur im Erfolgsfall erhält die Stiftung eine Provision. Geschädigte Unternehmen konnten der Sammelklage vollständig ohne Kostenrisiko beitreten. Alle Kosten für die Durchsetzung der Ansprüche werden durch die Stiftung getragen, welche durch externe Prozessfinanzierer gestützt wird. Als gemeinnützige Organisation erwirtschaftet die Stiftung keine Gewinne.
Geschäftsführer: Michael Gramkow, Dr. Johannes Trißler
Unsere Kanzlei
Die Stiftung wird von dem Team von bureau Brandeis vertreten. Die Kanzlei ist bereits in einem der größten Klageverfahren zum Lkw-Kartell tätig und vertritt dort mehrere 10.000 Lkw von Hunderten geschädigter Unternehmen.
bureau Brandeis ist die größte niederländische Kanzlei mit 100% Fokus auf Prozessführung und umfangreicher Erfahrung im Kartellschadensersatz. Das renommierte Team ist international bekannt und wird oft für seine exzellente Qualität und Ergebnisse ausgezeichnet. bureau Brandeis veröffentlicht regelmäßig den Cartel Damages Quarterly Report mit einem Überblick der wichtigsten Kartellschadensersatzverfahren Europas.
Das Team wird geleitet von Hans Bousie und Louis Berger.
Pressestimmen
Hintergründe und Nachrichten
Häufig gestellte Fragen
Über die Stiftung
Wie arbeitet die Stiftung?
Als gemeinnützige Organisation dient die Stiftung einem gemeinnützigen Zweck, nämlich der Unterstützung geschädigter Lkw-Käufer als Folge aus dem Lkw-Kartell. Die Stiftung erwirtschaftet keine Gewinne.
Jegliche Form der Finanzierung wird ausschließlich für den Stiftungszweck verwendet. Hauptsächlich handelt es sich um die rechtliche Vertretung durch die beauftragte Kanzlei, Gutachter und Gerichtskosten. Weitere Mittel werden für das Teilnehmermanagement und Informationsaufgaben verwendet.
Die Finanzierung der Sammelklage und Teilnehmerbetreuung wird durch Europäische und Schweizer Prozessfinanzierungsdienstleister sichergestellt.
Die Stiftung verfügt über ein sehr erfahrenes Team aus Kartellrechtsexperten und Logistik-Spezialisten. Die Teilnehmer der Sammelklage befinden sich in vornehmlich in Westeuropa, insbesondere in Deutschland, Frankreich, Griechenland und Österreich.
Was bietet die Stiftung?
Wir bieten Ihnen ein bewährtes Klageverfahren in den Niederlanden, das schnell und effektiv ist, insb. verglichen mit Sammelklageverfahren in Deutschland und anderen Staaten der EU.
In Amsterdam sind bereits Ansprüche über mehrere 100.000 Lkws aus ganz Europa anhängig, die vom Amsterdamer Gericht in verschiedenen Klagewellen zusammengefasst verhandelt werden. Unsere aktuelle Sammelklage umfasst bereits ca. 15.000 Lkws.
Die unilegion Sammelklage wird von bureau Brandeis, einer der renommiertesten und auf kartellrechtliche Schadensersatzverfahren spezialisierten Anwaltskanzleien Europas geführt.
Wieso klagt die Stiftung in Amsterdam?
Das niederländische Gerichtssystem ist vom World Justice Project drei Mal in den letzten fünf Jahre als effektivstes Gerichtssystem ausgezeichnet worden (WorldJusticeProject) und gilt auch als bester Standort gerade für kartellrechtliche Schadensersatzverfahren (TheLawReviews).
Neben den – auch in Deutschland geltenden – günstigen Regelungen, die auf EU-Recht basieren, erlauben die Niederlande seit langem die gebündelte Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Zudem verfügen die Niederlande über günstigere Verjährungsregeln, so dass dort Aussichten bestehen, auch Ansprüche aus der ganz frühen Zeit des Kartells (also seit 1997) noch erfolgreich geltend zu machen.
Unser Klageverfahren wird von einer der renommiertesten und auf kartellrechtliche Schadensersatzansprüche spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien der Niederlande geführt.
Warum ist die Stiftung in den Niederlanden schneller als Sammelklagen in Deutschland?
Wie die jüngsten Urteile und Einschätzungen deutscher Gerichte zeigen, gibt es in Deutschland erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit von Geschäftsmodellen, die hinter deutschen Sammelklagen stehen. Nach aktueller Rechtsprechungslage besteht daher die Gefahr, dass die Sammelklagen zum Lkw-Kartell in Deutschland schon aufgrund formaler Vorfragen (d.h. wegen Rechtswidrigkeit des Sammelklagemodells als solchem) scheitern werden. Im besten Fall erfolgt eine Klärung erst in einigen Jahren - also zu einem Zeitpunkt, wenn selbst in den Niederlanden die Verjährung der Ansprüche eingesetzt haben wird.
In den Niederlanden hingegen ist die Zulässigkeit von Sammelklagemodellen bereits grundsätzlich anerkannt, so dass wir in unserem Verfahren direkt mit der inhaltlichen Klärung beginnen können.
Warum brauche ich überhaupt eine Sammelklage, anstatt den Fall meinem eigenen Anwalt zu übergeben?
Erfolgversprechend wird eine Klage nur, wenn sie durch spezialisierte Anwälte und Wettbewerbsökonomen betreut wird. Solche Spezialisten sind sehr teuer (regelmäßig 6- bis 7-stellig für ein Verfahren), weshalb sich eine isolierte Geltendmachung meist erst ab sehr großen Schadensersatzsummen lohnt.
Die bisher in Deutschland gescheiterten Klagen einzelner, kleiner Abnehmer gegen das Lkw-Kartell wurden oft von nicht spezialisierten Kanzleien durchgeführt. Hinzu kommt, dass Sie beim direkten Weg über einen Rechtsanwalt meist die hohen Kosten vorstrecken müssen. Demgegenüber tragen Sie kein Kostenrisiko, wenn Sie sich dem von uns finanzierten Klageverfahren anschließen.
Über den Prozess
Welche Vorteile habe ich, wenn ich mit der unilegion Stiftung zusammenarbeite?
Die Klage läuft in den Niederlanden, wo Sammelklagen zulässig und seit langem üblich sind.
Das Gericht in Amsterdam ist erfahren, die Verfahrensdauer im Vergleich zu Deutschland in der Regel kürzer und die Kosten geringer. Daher kann unilegion seinen Kunden eine geringere Erfolgsprovision anbieten.
Urteile aus Amsterdam sind genauso „wirksam“ und vollstreckbar wie deutsche. Insoweit bestehen auch erhebliche Vorteile ggü. einer Klage im Vereinigten Königreich, wo die Brexit-Unsicherheiten nicht absehbar sind.
Die Verjährungsregeln in den Niederlanden sind großzügiger. Dort besteht daher die gute Aussicht, auch Ansprüche aus der ganz frühen Phase des Kartells (d.h. ab 1997) noch erfolgreich geltend zu machen.
Kartellschäden werden in den Niederlanden verzinst - und zwar mit Zinseszins. Hierdurch tritt ein ganz erheblicher Zinseffekt ein, der für frühe Erwerbsvorgänge noch einmal 100% und mehr der Schadenssumme betragen kann.
Die Klage wird vertreten von bureau Brandeis, einer der renommiertesten und auf die Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche spezialisierten Anwaltskanzleien der Niederlande.
Das Amsterdamer Gericht verhandelt in mehreren Klagewellen bereits mehrere Dutzend Klagen über mehr als 100.000 Lkws. Durch Zusammenfassung dieser Klagen in sog. Klagewellen wird eine größere, gebündelte Verhandlungsstärke der Geschädigten gegenüber den Lkw-Herstellern erzielt.
Die Klage wird finanziert von einem europäischen Prozessfinanzierer mit einem sehr erfahrenen Team zu attraktiven Konditionen.
Kann ich noch an der Sammelklage teilnehmen?
Unser erste Sammelklage wurde im Jahr 2021 in Amsterdam vor Gericht gebracht. Eine Teilnahme hieran ist nicht mehr möglich.
Allerdings bieten wir die Teilnahme an unserer zweiten Sammelklage an. Dies ist möglich, da der Europäische Gerichtshof am 1. Februar 2024 bestätigt hat, dass auch Scania am Lkw-Kartell beteiligt war. Dadurch können Unternehmen, die noch nicht tätig geworden sind, nun an dieser zweiten Sammelklage teilnehmen - wenn sie Lkw einer beliebigen Marke (also NICHT nur Scania) im Kartellzeitraum 1997-2011 sowie in einem Nachlaufzeitram (bis längestens 2013) erworben haben. Hierfür können Sie sich unten unverbindlich registrieren.
Wann erhalte ich Schadensersatz?
Kartellrechtliche Schadensersatzverfahren dauern regelmäßig drei bis sechs Jahre. In vielen Fällen kommt es jedoch bereits vorher zu einer Einigung (insbesondere nach Ablauf der Verjährungsfristen, d.h. wenn die Kartellanten nicht mehr mit der Geltendmachung weiterer Ansprüche rechnen müssen), so dass nicht bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung prozessiert werden muss. In jedem Fall kommt uns zudem zugute, dass die erste Klagewelle zum Lkw-Kartell bereits seit mehreren Jahren in den Niederlanden läuft, so dass unsere Klagen auf den dort bereits erfolgenden Zwischenentscheidungen und prozessualen Fortschritten profitieren werden.
Unverbindliche Registrierung für unsere zweite Sammelklage
Unsere erste Sammelklage gegen das Lkw-Kartell ist bereits seit 2021 vor dem Amsterdamer Gericht anhängig. Wir bieten aktuell jedoch die Möglichkeit zur Teilnahme an unserer zweiten Sammelklage.
Hierfür können Sie sich direkt hier registrieren. Nutzen Sie einfach das Formular!
Grundsätzliche Akzeptanzkriterien
Neufahrzeuge der Marken Daimler/Mercedes, MAN, Scania, DAF, Iveco, Volvo/Renault
Gekauft, geleast oder Mietkauf
Erworben zwischen 01.01.1998 und 31.12.2013